Herzlich willkommenbei dem gemeinnützigen Verein Optimal & Fair.Per klick Vergrößern!
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Wir sind für Sie da bei:
Darüber hinaus stellen wir Ihnen unseren Verein - und wenn Sie möchten auch
Sie haben Fragen? Wir sind gern für Sie da und helfen Ihnen weiter. Rufen Sie uns an Bis bald!
Anschrift: Gemeinnütziger Verein Optimal & Fair - Sachsenstr. 116-118, 32257 Bünde Telefon: 0 5223 - 65 70 02 0 Fax: 0 5742 - 501 989 1 |
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Zeit zu Wechseln - Nächste Strom-Teuerung um mehr als 10% - Lassen Sie uns handelnStrom ist wieder teurer! Wir sind Spender...und Sie?
Suchen Sie Ihren aktuellen Blutspendetermin in: Optimal & Fair informiert:`Diese Fragen und mehr klärt Optimal & Fair für Sie:Sind alle Preisbestandteile genau aufgeführt? Wie lang ist die Kündigungsfrist? Lieferbeginn?Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Maximal drei Monate sind zulässig. Von welchen Anbietern können Sie Strom oder Gas beziehen?Sind Sie Kunde des örtlichen Grundversorgers (i. d. R. sind das die Stadtwerke oder ein großes Verbundunternehmen wie etwa RWE, EON, EnBW oder Vattenfall) und haben Sie keinen besonderen Tarif vereinbart, werden Sie als Haushaltskunde in der Grundversorgung zu Allgemeinen Preisen beliefert. Für Ihr Vertragsverhältnis gilt automatisch die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bzw. die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Wechsel des EnergieversorgersImmer wieder drehen Strom- und Gasversorger an der Preisschraube. Da liegt der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter nahe. Der Anbieterwechsel ist mit Optimal & Fair einfach: Wir suchen nach Ihren individuellen Bedürfnissen den für Sie optimalen neuen Versorger mit fairem Preis und bereiten alles zum Vertragsschluss vor. Nachdem Sie sich entschieden haben, erledigen wir auf Wunsch Jahr für Jahr alles Weitere für Sie. Dazu müssen Sie ausdrücklich kein Mitglied werden. Bevor Sie einen Strom- oder Gasliefervertrag abschließen, sollten Sie folgende Punkte von Optimal & Fair prüfen lassen:Hat der Vertrag eine feste Grundlaufzeit? `Diese Fragen und mehr klärt Optimal & Fair für Sie:Sind alle Preisbestandteile genau aufgeführt? Wie lang ist die Kündigungsfrist? Lieferbeginn?Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Maximal drei Monate sind zulässig. Von welchen Anbietern können Sie Strom oder Gas beziehen?Sind Sie Kunde des örtlichen Grundversorgers (i. d. 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Bevor Sie einen Strom- oder Gasliefervertrag abschließen, sollten Sie folgende Punkte von Optimal & Fair prüfen lassen:Hat der Vertrag eine feste Grundlaufzeit? `Diese Fragen und mehr klärt Optimal & Fair für Sie:Sind alle Preisbestandteile genau aufgeführt? Wie lang ist die Kündigungsfrist? Lieferbeginn?Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Maximal drei Monate sind zulässig. Von welchen Anbietern können Sie Strom oder Gas beziehen?Sind Sie Kunde des örtlichen Grundversorgers (i. d. R. sind das die Stadtwerke oder ein großes Verbundunternehmen wie etwa RWE, EON, EnBW oder Vattenfall) und haben Sie keinen besonderen Tarif vereinbart, werden Sie als Haushaltskunde in der Grundversorgung zu Allgemeinen Preisen beliefert. Für Ihr Vertragsverhältnis gilt automatisch die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bzw. die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Wechsel des EnergieversorgersImmer wieder drehen Strom- und Gasversorger an der Preisschraube. Da liegt der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter nahe. Der Anbieterwechsel ist mit Optimal & Fair einfach: Wir suchen nach Ihren individuellen Bedürfnissen den für Sie optimalen neuen Versorger mit fairem Preis und bereiten alles zum Vertragsschluss vor. Nachdem Sie sich entschieden haben, erledigen wir auf Wunsch Jahr für Jahr alles Weitere für Sie. Dazu müssen Sie ausdrücklich kein Mitglied werden. Bevor Sie einen Strom- oder Gasliefervertrag abschließen, sollten Sie folgende Punkte von Optimal & Fair prüfen lassen:Hat der Vertrag eine feste Grundlaufzeit? `Diese Fragen und mehr klärt Optimal & Fair für Sie:Sind alle Preisbestandteile genau aufgeführt? Wie lang ist die Kündigungsfrist? Lieferbeginn?Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Maximal drei Monate sind zulässig. Von welchen Anbietern können Sie Strom oder Gas beziehen?Sind Sie Kunde des örtlichen Grundversorgers (i. d. 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